Die art-gerechte Hundeschule
Die art-gerechte Hundeschule

AGBs

Bei speziellen Angeboten (z.B. Weiterbildungen, etc.) können einzelne Punkte in Abweichung der AGB’s geregelt sein. Die für die speziellen Angebote geltenden AGB’s sind direkt bei den speziellen Angeboten zu finden.

Geltungsbereich und Umfang

Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten zwischen Hund Mensch Meyer, Pascale Meyer GmbH (= Auftragnehmerin) und den jeweiligen Hundebesitzer*innen, Kursteilnehmenden (= Auftraggeber*innen).

Grundlage der Geschäftsbeziehung ist der Auftrag gemäss schweizerischem Obligationenrecht (OR 394 ff. ) Ein Auftrag kann sowohl mündlich als auch schriftlich zustande kommen. Anwendbar ist schweizerisches Recht; Gerichtsstand ist Zürich.

Impfung und Krankheiten

Bei Welpen-, Junghunde- und Erziehungskursen ist ein gültiger Impfausweis bei der ersten Lektion mitzunehmen und vorzuweisen.

Bei allen übrigen Kursen und Unterrichtseinheiten ist ein gültiger Impfausweis auf Verlangen der Kursleitung vorzuweisen.

Hunde mit ansteckenden Krankheiten sind von der Kursteilnahme ausgeschlossen.

Haftung der Auftraggeberin oder des Auftraggebers

Die Auftraggeberin oder der Auftraggeber haftet für Sach- oder Personenschäden, die durch mitgebrachte Hunde entstehen. Der Abschluss einer Haftpflichtversicherung für Personen und Sachschäden ist obligatorische Voraussetzung für die Teilnahme.

Vertragsabschluss

Anmeldungen mittels Anmeldeformular, Mail oder Telefon sind verbindlich und verpflichten zur Zahlung der Kursgebühr. Der Vertrag kommt mit der Annahme durch die Auftragnehmerin zustande und bedarf keiner bestimmten Form.

Zahlung der Seminarkosten

Die Seminarkosten sind spätestens vier Wochen vor Seminarbeginn zur Zahlung fällig, sofern von der Auftragnehmerin keine anderslautende Mitteilung erfolgt. Bei Zahlungsverzug kann die Auftragnehmerin den Teilnahmeplatz weitergeben; die Seminargebühr ist trotzdem geschuldet.

Nach der Anmeldung erhalten Sie genauere Informationen sowie die Kontodaten für das Bezahlen der Seminarkosten. Die definitive Anmeldung ist nach Eingang der Einzahlung gewährleistet.

Rücktritt durch die Auftraggeberin oder den Auftraggeber

Seminare/Workshops:

Ein Rücktritt durch die Auftraggeberin oder den Auftraggeber ist bis spätestens vier Wochen vor Kursbeginn ohne Kostenfolge möglich. Bei einem späteren Rücktritt sind die Kurskosten vollumfänglich geschuldet.

Gruppenstunden/Privatlektionen:

Im Verhinderungsfalle sind Abmeldungen mindestens 48 Stunden vorher zu kommunizieren, ansonsten wird der vereinbarte Betrag vollumfänglich zur Zahlung fällig.

Rücktritt durch die Auftragnehmerin

Die Auftragnehmerin kann bei Ausfall der Kursleitung infolge Krankheit, aus organisatorischen Gründen oder bei sonstigen unvorhersehbaren Ereignissen ohne Einhaltung einer Frist vom Vertrag zurücktreten.

Die Auftragnehmerin behält sich vor, bei ungenügender Teilnehmerzahl die Kurse bis spätestens 24 Stunden vor Kursbeginn abzusagen. Es besteht kein grundsätzlicher Anspruch auf Durchführung der Kurse.

Haftung der Auftragnehmerin

Die Auftragnehmerin lehnt jegliche Haftung ab für Schäden, die durch Kursteilnehmende oder Dritte und deren Hunden herbeigeführt werden. Die Auftraggeberin übernimmt keinerlei Haftung für Sach-, Personen- und/oder Vermögensschäden, die durch das Ausführen der gezeigten Übungen entstehen, sowie für Schäden/Verletzungen, die durch teilnehmende Hunde entstehen.

Film-/Fotoaufnahmen

Für sämtliche Film- und Fotoaufnahmen die während Kursen, Seminaren, Einzelstunden von der Auftragnehmerin gemacht werden, gilt ein Recht zum Gebrauch und zur Veröffentlichung. Auftraggeber*innen, die damit nicht einverstanden sind, müssen dies bis spätestens vor Seminar- oder Beratungsbeginn in schriftlicher Form der Kursleitung melden.

Sonstiges

Die Teilnahme von läufigen Hündinnen ist nur nach vorheriger Absprache möglich.

Alle Hunde sind während der Kurszeiten auf dem ganzen Trainingsgelände an der Leine zu führen, wenn die Auftragnehmerin keine anderslautende Anweisung gibt. Den Anordnungen der Auftragnehmerin ist grundsätzlich Folge zu leisten. Für die Folgen der Ausführung von Trainingsvorschlägen haftet die Auftraggeberin oder der Auftraggeber selbst. Auf dem gesamten Trainingsgelände gilt Kotaufnahmepflicht.

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