Was bedeutet die neue Hundegesetzgebung 2025 für mich?
In Kürze:
Ab dem 1. Juni 2025 gilt für alle Hundehalter im Kanton Zürich - unabhängig von Rasse und Grösse der Hunde - eine obligatorische Kurspflicht.
Das heisst, wenn Sie Ihren Hund ab dem 1. Juni 2025 bekommen oder ab dem 1. Juni 2025 mit Ihrem Hund in den Kanton Zürich ziehen, müssen Sie obligatorisch folgende Kurse besuchen:
Alle Informationen wie Zeitpunkt, Voraussetzungen, Lernziele, Ausnahmen der Pflicht zum Besuch des praktischen Ausbildungskurses erhalten Sie hier
Den Theoriekurs inkl. Prüfung müssen Sie nur absolvieren, sofern Sie Neuhundehalter sind oder wenn Sie länger als 10 Jahre keinen Hund gehalten haben.
Alle Informationen zum Theoriekurs mit anschliessender Prüfung wie Zeitpunkt, Voraussetzungen, Prüfungsinhalt sowie -ablauf, etc. erhalten Sie hier
Muss ich die obligatorischen Kurslektionen auch besuchen, wenn ich einen kleinwüchsigen Hund habe?
Ja, der Theoriekurs mit anschließender Prüfung und die 6 praktischen Kurslektionen müssen ALLE Hundehalter besuchen, welche im Kanton Zürich ab dem 1 Juni 2025 einen Hund erwerben oder ab dem 1. Juni 2025 in den Kanton Zürich ziehen.
Was ist, wenn ich vor dem 1. Juni 2025 einen Hund erworben habe oder vor dem 1. Juni 2025 mit meinem Hund in den Kanton Zürich gezogen bin?
Wenn Ihr Hund vor dem 1. Juni 2025 bei ihnen eingezogen ist bzw. Sie vor dem 1. Juni 2025 in den Kanton Zürich gezogen sind, müssen Sie unter Umständen den obligatorischen Welpen- und Junghundekurs nach der bisherigen «alten» Gesetzgebung absolvieren.
Der obligatorischen Welpen- und Junghundehundekurs muss absolviert werden, sofern Ihr Hund – unabhängig von Grösse und Gewicht - nicht als kleinwüchsig gilt.
Die Liste der kleinwüchsigen Rassen finden Sie auf der Liste des Veterinäramtes Zürich.
Mit dem Kurs-Guide für Hundehaltende des Veterinäramtes finden Sie einfach und schnell heraus, ob Sie mit Ihrem Hund eine obligatorische Ausbildung absolvieren müssen. Er zeigt Ihnen an, welche Hundekurse im Kanton Zürich für Sie und Ihren Hund verpflichtend zu absolvieren sind.
Was bedeutet es konkret, wenn ich nach der bisherigen «alten» Gesetzgebung einen obligatorischen Hundekurs besuchen muss?
Für Ihren Welpen gilt, dass Sie mit ihm bis zum Alter von 16 Wochen mindestens 4 Gruppenlektionen besuchen haben. zum Welpenkurs.
Für Ihren Junghund gilt, dass Sie mit ihm bis zum Alter von 18 Monaten mindestens 10 Gruppenlektionen besuchen haben. Zum Junghundekurs.
gilt, dass Sie mit ihm den Erziehungskurs besuchen haben müssen. Zum Erziehungskurs.
Gibt es Ausnahmen von der obligatorischen Kurspflicht der praktischen und theoretischen Hundekurse gemäss der neuen Gesetzgebung vom 1. Juni 2025?
Ja, unter gewissen Voraussetzungen besteht keine Pflicht die 6 praktischen Kurslektionen zu besuchen. Infos zu Ausnahmen der praktischen Kurspflicht, finden Sie beim praktischen Ausbildungskurs.
Ja, unter gewissen Voraussetzungen besteht keine Pflicht den Theoriekurs mit anschliessender Prüfung zu absolvieren. Infos zu Ausnahmen der Pflicht des Theoriekurses inklusiv der Theorieprüfung finden Sie beim Theoriekurs.
Muss ich den Theoriekurs mit abschliessender Prüfung absolvieren?
Ja, Sie sind verpflichtet den Theoriekurs mit abschliessender Prüfung zu absolvieren, wenn Sie
Den Theoriekurs können Sie ganz praktisch von zu Hause aus online (via Zoom) bei mir besuchen.
Die theoretische Ausbildung schliessen Sie mit einer Theorie-Prüfung ab.
Zu welchem Zeitpunkt muss ich den Theoriekurs absolvieren?
Der Theoriekurs inklusiv bestandener Prüfung ist frühestens ein Jahr vor und spätestens zwei Monate nach Beginn der Hundehaltung bzw. des Zuzugs in den Kanton zu absolvieren.
Wie läuft die theoretische Prüfung ab?
Inhalt der theoretischen Prüfung sind 25 Fragen zu folgenden Themen:
Die Prüfung wird im Präsenzverfahren durchgeführt.
Damit Sie zur Prüfung zugelassen werden, gelten folgende Voraussetzungen:
Die Beurteilung der Prüfungen erfolgt mit den Werten «Bestanden» oder «Nicht bestanden».
Sofern Sie mindestens 80% der Fragen korrekt beantwortet haben, haben Sie die Prüfung bestanden.
Die Prüfung gilt als «Nicht bestanden», wenn Sie
Was passiert, wenn ich die theoretische Prüfung nicht bestehe?
Sie können die theoretische Prüfung wiederholen, falls Sie diese nicht bestehen sollten.
Wie kann ich mich auf den praktischen Hundekurs, den Theoriekurs und die Prüfung vorbereiten?
Die Lernziele und Ausbildungsinhalte der theoretischen Hundeausbildung finden Sie als pdf-Datei auf der Webseite des Veterinäramtes.
Das Veterinäramt hat ein hilfreiches Booklet erstellt. Dieses gibt Ihnen einen Einblick in wichtige Themen rund um den Hund gemäss aktuellem wissenschaftlichem Stand. Es enthält Lerninhalte, welche für das Bestehen der Theorieprüfung und das Erreichen der Praxislernziele relevant sind.
Das Booklet umfasst:
Gibt es laut Gesetzgebung vom 1. Juni 2025 Ausnahmen von der Pflicht des Theoriekurses zu besuchen?
Ja, es gibt Ausnahmen.
Der Theoriekurs inklusiv Prüfung muss nicht absolviert werden, wenn Sie
Welches sind die Voraussetzungen, damit ich den praktischen Hundeausbildungskurs erfolgreich absolviere?
Jeder Hundehalter, der ab dem 1. Juni 2025 einen Hund bekommt oder ab dem 1. Juni 2025 in den Kanton Zürich zieht, muss den praktischen Hundekurs besuchen.
Der praktische Hundekurs umfasst mindestens sechs Lektionen mit einheitlichen Lernzielen.
Den praktischen Hundekurs können Sie frühestens nach Vollendung des sechsten Lebensmonats Ihres Hundes beginnen und müssen ihn spätestens zwölf Monate nach der Übernahme Ihres Hundes abgeschlossen haben.
Der Kurs gilt als erfolgreich absolviert, wenn alle Lernziele erreicht wurden. Sollten Sie die Ziele nach sechs Lektionen noch nicht erreicht haben, sind weitere Lektionen zu besuchen bis die Ziele als erreicht gelten.
Folgende fünf Lernziele bestehen (laut HuV vom 1. Juni 2025) für die praktische Hundeausbildung:
Was bedeuten die fünf Lernziele in der praktischen Hundeausbildung ganz konkret?
Sie erfüllen die Lernziele, wenn Sie über folgende Fähigkeiten und folgendes Wissen verfügen.
Anhand folgender Verhaltensweisen Ihres Hundes wird geprüft, ob die von Ihnen erworbenen Fähigkeiten und das erforderliche Wissen vorliegen:
Die oben aufgeführten Lernziele der praktischen Hundeausbildung finden Sie ebenfalls als als pdf-Datei auf der Website des Veterinäramtes.
Was kann ich zusätzlich zum Besuch des praktischen Hundekurses tun, um die Lernziele zu erreichen?
Der Besuch des praktischen Hundekurses dient Ihnen dazu theoretischen Input zu erhalten, in der Praxis Ihre Beziehung zu Ihrem Hund auf- und auszubauen sowie Verhaltensweisen zu üben.
Unerlässlich für das Erreichen der Ziele ist, dass Sie auch außerhalb des Hundekurses dranbleiben und das in der Hundeschule Gelernte konsequent anwenden und umsetzen.
Das Veterinäramt hat außerdem ein hilfreiches Booklet erstellt. Dieses gibt Ihnen einen Einblick in wichtige Themen rund um den Hund gemäss aktuellem wissenschaftlichem Stand. Es enthält Lerninhalte, welche für das Bestehen der Theorieprüfung und das Erreichen der Praxislernziele relevant sind.
Das Booklet umfasst:
Wann und wo findet der praktische Hundekurs statt?
Sonntags um 10.00 Uhr in der Umgebung von Samstagern, Horgen, Wädenswil, Thalwil. Der Durchführungsort hängt von der Witterung, der Gruppenzusammensetzung sowie vom Thema ab.
Gibt es laut Gesetzgebung vom 1. Juni 2025 Ausnahmen von der Pflicht den praktischen Hundekurs zu besuchen?
Ja, es gibt Ausnahmen von der Pflicht den praktischen Hundekurs zu besuchen.
Wenn Ihr Hund beim Erwerb oder Ihrem Zuzug in den Kanton Zürich älter als 10 Jahre ist, besteht keine Pflicht zur praktischen Hundeausbildung.
Zudem gibt es weitere Ausnahmen. In folgenden Fällen müssen Sie keine praktische Hundeausbildung absolvieren:
Ausserdem kann das Veterinäramt Zürich Sie auf Gesuch von der praktischen Hundeausbildung befreien, wenn Sie aus gesundheitlichen Gründen die Ausbildung nicht absolvieren können oder einen kranken oder verhaltensauffälligen Hund halten, mit dem keine praktische Hundeausbildung durchgeführt werden kann.
Ich bin auf der Suche nach einer Welpenspiel- oder Welpengruppe für meinen Welpen, in welcher er positive Kontakte mit Artgenossen erleben. Ich bin Welpenbesitzer*in und muss die im Kanton Zürich obligatorische Welpenförderung für Welpen im Alter von 8 bis 16 Wochen besuchen.
Ich wünsche mir konkrete Ideen für die Sozialisierung und Erziehung meines Welpen.
Gerne stehe ich Ihnen in der Welpenförderung dabei zur Seite.
Informationen zu allgemeinen Kurspflichten: Link zum Veterinäramt.
Informationen zu individuellen Kurspflichten: Link zum Veterinäramt.
In der Welpenförderung erhalten Sie ...
Das Welpenalter ist die wichtigste Zeit, um die Grundlage für Ihre Bindung zu Ihrem Hund und seiner Erziehung zu legen. Investieren Sie in diese Zeit, um in den Folgejahren die Früchte zu ernten. Es lohnt sich!
In der Welpenförderung lernen Sie ...
In der Welpenförderung lernt Ihr Welpe ...
In der Welpenförderung werden immer der jeweils individuelle, geschlechtsspezifische Entwicklungsstand des Hundes, des jeweiligen Hund-Mensch-Teams sowie die rassenspezifischen Besonderheiten berücksichtigt.
Die obligatorische Welpenförderung umfasst 4 Lektionen à 50 Minuten. Unsere Lektionen umfassen jeweils 90 Minuten. Erfahrungsgemäss profitieren Sie und Ihr Welpe in diesem Rahmen optimal von der Welpenförderung.
Lernziele, welche im obligatorischen Welpenkurs gemäss Veterinäramt des Kt. Zürich zu erreichen sind
Ich bin Junghundebesitzer und muss den für Junghunde zwischen der 17. Woche und dem 18. Lebensmonat im Kanton Zürich obligatorischen Junghundekurs besuchen. Ich wünsche mir Begleitung bei den Herausforderungen der Pubertät meines Hundes.
Ich möchte, dass sich mein Hund an mir orientiert, meine Signale versteht und mich ernst nimmt.
Gerne stehe ich Ihnen im Jungehundekurs hierbei zur Seite.
Informationen zu allgemeinen Kurspflichten: Link zum Veterinäramt.
Informationen zu individuellen Kurspflichten: Link zum Veterinäramt.
Im Junghundekurs lernen Sie ...
Ihr Junghund lernt ...
In den Junghundekursen werden immer der jeweils individuelle, geschlechtsspezifische Entwicklungsstand des Hundes, des jeweiligen Hund-Mensch-Teams sowie die rassenspezifischen Besonderheiten berücksichtigt.
Der obligatorische Junghundekurs umfasst 10 Lektionen zu 60 Minuten. Unsere Lektionen umfassen jeweils 90 Minuten. Erfahrungsgemäss profitieren Sie und Ihr Junghund in diesem Rahmen optimal vom Junghundekurs.
Ich habe einen Hund zwischen der 16. Woche und dem 18. Monat übernommen und habe die Welpenförderung nicht (vollständig) besucht. Ich habe einen Hund übernommen oder bin in den Kanton Zürich gezogen, als mein Hund zwischen 18 Monate und acht Jahre alt war.
Das Gesetz im Kanton Zürich sieht vor, dass Sie den Erziehungskurs innerhalb der von der Gemeinde vorgegebenen Frist besuchen.
Umfang: 10 Lektionen oder 5 Doppellektionen.
Ich habe mit meinem Hund weder die Welpenförderung noch den Junghundekurs besucht, obwohl ich den Hund im fraglichen Alter im Kanton gehalten haben.
Für diesen Fall sieht das Gesetz im Kanton Zürich vor, dass sie den Erziehungskurs innerhalb der von der Gemeinde vorgegebenen Frist besuchen.
Umfang: 20 Lektionen oder 10 Doppellektionen
Im Erziehungskurs werden die Inhalte des Junghundekurses angemessen vertieft.
Ziel ist, dass ...
In den Erziehungskursen wird immer der jeweils individuelle Entwicklungsstand und Reifegrad des Hundes, des jeweiligen Hund-Mensch-Teams sowie die rassenspezifischen Besonderheiten berücksichtigt.